14-Jährige sollen allerdings mit Genehmigung eines Familiengerichts selbst darüber entscheiden dürfen, ob sie sich einer operativen Geschlechtsumwandlung unterziehen wollen. Die Genehmigung wird dann erteilt, wenn Kind und Eltern in einen Eingriff einwilligen, wobei die Entscheidung dem Wohl des Minderjährigen nicht widerspricht.
In Deutschland werden Operationen bei Kindern, die ohne eindeutige Geschlechtsmerkmale geboren werden, laut dem Entwurf häufig durchgeführt, obwohl der Eingriff nicht notwendig sei.
Die Entscheidung solle erst dann getroffen werden, wenn das Kind „die nötige Reife“ dafür habe, hieß es.
2017 ging das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass rund eins von 500 neugeborenen Babys in Deutschland mit uneindeutigem Geschlecht geboren wird. Es gibt aber Studien, die auf eine deutlich geringere Häufigkeit hinweisen.
jeg/mt/dpa